Die Hüpfburg hat eine Größe von 4 x 5 Meter und befindet sich mit dem dazugehörigen Zubehör in einem eigenen PKW-Anhänger. Für den Transport benötigt der Leihnehmer somit einen PKW mit Anhängerkupplung.
Ablauf und Voraussetzungen zur Ausleihe
Wenn Du Interesse an der Hüpfburg haben, so melde Dich gerne über das Kontaktformular bei uns. Wir prüfen die Verfügbarkeit des gewünschten Zeitraums und geben Dir dann entsprechend Bescheid. Die Rückmeldung erfolgt spätestens ca. 3 Werktage nach Eingang der Anfrage.
Du erhältst im Anschluss einen Vertrag von uns, in dem u.a. auch folgende Punkte ausgefüllt bzw. bestätigt werden müssen:
- Leihzeitraum der Ausleihe
- Name der Veranstaltung
- Abholzeit sowie Rückgabezeit
- Pflichten des Leihnehmers
- Hinweise zur Anwendung und Sicherung der Hüpfburg
- Haftung
- Auflistung über Hüpfburg und entsprechendes Zubehör
Die Leihtermine verstehen sich vorbehaltlich höherer Gewalt. Kann ein bestätigter Termin nicht eingehalten werden, hat der Leihnehmer gegenüber der TKRZ Stadtwerke GmbH keine Schadensersatzansprüche.
Abholung / Rückgabe
Der Abholort sowie auch der Rückgabeort sind jeweils die Moorbrückenstr. 30 in Emsdetten.
Die Abholung sowie Rückgabe erfolgt seitens des Leihnehmer.
Ein Termin für beide Aktionen muss im Vorfeld genau fixiert werden, damit die Einfahrt auf das Gelände möglich ist und der Schlüssel für den Anhänger jeweils übergeben werden kann.
Da die Hüpfburg stark frequentiert wird, ist es wichtig, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt, so dass sie dem nächsten Leihnehmer zur Verfügung steht.
Kosten
Die Ausleihe ist kostenlos, deshalb verpflichtet sich auch der Leihnehmer, aus der Ausleihe keinen gewerblichen Nutzen zu ziehen.
Haftung
Bzgl. der Haftung, enthält der Leihnehmer unseren Leihvertrag. Hier stehen alle weiteren Details beschrieben.
Der Ordnungshalber weisen wir jedoch auch an dieser Stelle bereits darauf hin, dass der Leihnehmer über die gesetzliche Haftung hinaus, die volle Haftung für Verlust und Beschädigung der Hüpfburg und des Zubehörs übernimmt, gleichgültig wodurch oder ob vom Leihnehmer verschuldet oder nicht. Auch haftet der Leihnehmer für körperliche und sonstige Schäden, die durch die Hüpfburg entstehen.
Bearbeitungsdauer
Bis ca. 3 Werktage